Unterstützung für Menschen mit geringen Einkünften Kostenbeitrag zur Verhütung
Neuss/Kaarst · Ein Sonderfonds des Rhein-Kreises Neuss ermöglicht jetzt die Kostenerstattung für Verhütungsmittel. Personen, die zur Sicherung ihres Unterhaltes staatliche Leistungen erhalten, soll so ein besserer Zugang zu Langzeit-Verhütung ermöglicht werden, denn viele können die dafür notwendigen Beträge nicht selbst aufbringen.
Insgesamt stellt der Rhein-Kreis Neuss dafür 40 000 Euro bereit, die sich auf die kreiseigene Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und die des Vereins „Frauen beraten/donum vitae e.V. Kreis Neuss“ verteilen.
Der Kreis übernimmt für die bei Frauen beraten/donum vitae Hilfe suchenden Frauen und Männer, die im Rhein-Kreis Neuss wohnen und die Voraussetzung erfüllen, im Jahr 2022 Kosten in Höhe von insgesamt 20 000 Euro. Ziel des Verhütungsmittelfonds ist es, dass Frauen und Männer in entsprechenden Notlagen die Möglichkeit haben, eine sichere langfristige Verhütungsmethode zu wählen, ihre persönliche Lebenssituation zu stabilisieren und unerwünschte Schwangerschaften und so wiederum Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern.
„Unser Dank geht an den Rhein-Kreis Neuss, der diesen Fonds 2021 auf den Weg gebracht hat, so dass wir nun Gelder für Verhütungsmittel vergeben können“, sagte Doris Hermichen, Vorsitzende des Vereins Frauen beraten/donum vitae e.V. Kreis Neuss, beim Gespräch mit Kreisgesundheitsdezernent Karsten Mankowsky und Kreisgesundheitsamtsleiterin Barbara Albrecht in den Räumen von Frauen beraten/donum vitae in Neuss. Der Verein habe sich sehr für die Schaffung eines Verhütungsmittelfonds eingesetzt, weil bei Beratungsgesprächen immer wieder deutlich geworden wäre, dass viele Frauen und Paare sich ein teures langfristiges Verhütungsmittel nicht leisten können und ungewollt schwanger werden.
„Es ist wichtig“ so Dezernent Mankowsky, „dass alle Menschen selbstbestimmt über ihre individuelle Familienplanung entscheiden können. Durch die neue Möglichkeit, die durch die Initiative des Vereins und durch die Kostenerstattung des Rhein-Kreises Neuss geschaffen wurde, wird dies erheblich erleichtert.“
Wer einen Antrag stellen möchte, vereinbart einen Termin für ein Beratungsgespräch. Sind die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen und sozialen Notlage erfüllt, werden 75 Prozent der Kosten für das ärztlich verordnete, langfristige Verhütungsmittel wie Kupfer- und Hormonspirale übernommen. Eine Sterilisation wird für Frauen und Männer ebenfalls mit 75 Prozent unterstützt. Der Verhütungsmittelfonds ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Rhein-Kreises, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Kontakt: Frauen beraten/donum vitae e.V. Kreis Neuss,Hamtorstraße 6, 41460 Neuss, Telefon: 02131/ 13 9 39, E-Mail: frauen-beraten@donum-vitae-neuss.de
oder
Rhein-Kreis Neuss, Oberstraße 91, 41460 Neuss, Telefon: 02131/ 9 28 53 88, E-Mail: christiane.stuebben@rhein-kreis-neuss.de. –skB