Illegaler Hundehandel Neun Hundewelpen aus Kellerhaltung gerettet

Rhein-Kreis Neuss · Aufmerksamen Nachbarn ist es zu verdanken, dass das Kreisveterinäramt jetzt neun Hundewelpen in Grevenbroich befreien konnte. "Die Hunde wurden nicht artgerecht im Keller gehalten", berichtet Dr. Frank Schäfer, Leiter des Kreisveterinäramtes.

Sie waren weder geimpft noch wurden sie artgerecht gehalten: Die Rassewelpen wurden vom Veterinäramt befreit und sind nun sicher untergebracht.

Foto: Rhein-Kreis Neuss

"Der Zustand war zwar nicht kritisch, aber die Tiere waren nicht gegen Tollwut geimpft und litten unter anderem unter Wurmbefall."

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Unter anderem aus Belgien hatte die Grevenbroicher Tierhalterin die schätzungsweise 8 bis 16 Wochen alten Welpen der Rassen Boxer, Husky, Jack Russel und auch Pinscher-Mix-Welpen illegal importiert. In Deutschland sollten die jungen Hunde über das Internet weiterverkauft werden. Der Tierhalterin wird nun neben illegalem Hundehandel ein Verstoß gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften vorgeworfen.

Nachbarn waren auf den Hundehandel aufmerksam geworden, weil sie in den letzten Wochen immer wieder Käufer von Hunden in ihrer Straße beobachteten. Als eine Tierärztin des Veterinäramtes zusammen mit dem Ordnungsamt der Stadt Grevenbroich die verdächtige Bürgerin zu dem Vorwurf des illegalen Welpenhandels befragte, stritt diese alles ab. Erst mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss konnte sich das Team des Kreisveterinäramtes Zutritt zu dem Haus verschaffen und entdeckte dabei die Rassewelpen in den Kellerräumen.

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"Die jungen Hunde sind nun sicher untergebracht", sagt Dr. Frank Schäfer und fügt hinzu: "Wir haben alle nötigen Impfungen veranlasst." Der Amtsleiter nimmt diesen Vorfall zum Anlass, um die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen, dass Hunde aus dem Ausland — auch aus den EU-Mitgliedsländern — nur mit einem sogenannten Heimtierausweis nach Deutschland einreisen dürfen. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Tiere mit einem Transponder gekennzeichnet wurden, eine gültige Tollwutimpfung haben und mindestens 15 Wochen alt sind.

Darüber hinaus benötigen Bürger, die mit Tieren handeln, eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz, die sie beim Veterinäramt beantragen müssen. Die beiden wichtigsten Voraussetzungen sind ausreichende Sachkunde und die Möglichkeit, die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend unterzubringen, zu pflegen und zu ernähren.

Außerdem weist der Chef des Veterinäramts darauf hin, dass Bürger bei einem Verdacht auf Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen immer sein Amt als zuständige Behörde informieren können. "Das Tierschutzgesetz sieht für solche Fälle zwar einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vor", so Schäfer, "doch unsere Arbeit wird häufig dadurch erschwert, dass wir zunächst kein Recht haben, Wohnungen bei privaten Tierhaltungen zu betreten." Im Fall der Grevenbroicherin mussten die Tierärzte dafür erst den richterlichen Durchsuchungsbeschluss beantragen.

Hinweise zu Verstößen gegen den Tierschutz nimmt das Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss unter der Rufnummer 02181/601-3901 oder per Mail an veterinaeramt@rhein-kreis-neuss.de entgegen.