Zum Hintergrund: Grundstückseigentümer müssen in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts, eine sogenannte Feststellungserklärung, bei Ihrem Finanzamt abgeben. Das Finanzamt erhebt dafür in diesem Jahr die erforderlichen Daten wie Grundstücksfläche, Baujahr, Wohn- und Nutzfläche und informiert die Eigentümer schriftlich. Diese Daten sind bei den Grundstückseigentümern meist in den eigenen Unterlagen vorhanden. Weitere Informationen zur Grundsteuer in NRW sind beim Ministerium der Finanzen NRW erhältlich unter www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform. Dort gibt es Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Kommunen, für Steuerberatungen, Grundstücks- und Hausverwaltungen sowie Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von steuerbefreitem Grundbesitz. Zudem wurden besondere Grundsteuer-Hotlines eingerichtet. Die Hotline des Finanzamtes ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar: das Finanzamt Grevenbroich unter Tel. 02181 607 1959 und das Finanzamt Neuss unter 02131 6656 1959 erreichbar.
Daten zu Flächenangaben oder Bodenrichtwerten können kostenlos über das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse www.boris.nrw.de und www.grundsteuer-geodaten.nrw.de abgerufen werden. Dort sind Informationen und Erläuterungen zu Grundstücken und Bodenrichtwerten veröffentlicht.
Informationen zum Kataster- und Vermessungsamt des Rhein-Kreises Neuss finden sich unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/katasteramt. –skB