100.000 Euro stehen zur Verfügung Wie die Stadt Spitzensport in Neuss fördern will

Neuss · Die Stadtverwaltung Neuss will in diesem Jahr die Erst- und Zweitliga-Mannschaften der Neusser Sportvereine fördern. „Ich freue mich, dass erstmals Fördermittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro bereits im Haushaltsplan für dieses Jahr zur Verfügung stehen, um Mannschaften im Leistungssport in Neuss zu unterstützen“, so Bürgermeister Reiner Breuer.

Der TC Blau-Weiss Neuss tritt in der Tennis-Bundesliga an. Auch dieser Verein soll mit Mitteln aus dem städtischen Haushalt gefördert werden.

Foto: TC Blau-Weiss Neuss

Die Verwaltung legt dazu dem Sportausschuss in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 10. Juni, eine entsprechende Beschlussempfehlung über die Gewährung der Zuwendungen und die jeweilige Höhe vor.

Alle Neusser Sportvereine mit Erst- und Zweitliga-Mannschaften in der Hauptklasse haben fristgerecht Anträge auf eine Zuwendung gestellt. Die Verwaltung empfiehlt, dem KSK Konkordia Neuss (1. Bundesliga Ringen) 20.000 Euro, dem TC Blau-Weiss Neuss (1. Bundesliga Tennis) 15.000 Euro, dem HTC Schwarz-Weiss Neuss (1. Bundesliga West Hallenhockey und 2. Bundesliga Nord Feldhockey) 25.000 Euro, der TG Neuss (2. Bundeliga Nord Basketball Damen) 15.000 Euro, der TSG Quirinus (2. Bundesliga Latein-Formationstanz) 2.000 Euro sowie dem Neusser Schwimmverein (2. Bundesliga Schwimmen Herren und Damen) 3.000 Euro Zuwendungen zu gewähren. Der Golfclub Hummelbachaue zog seinen Zuwendungsantrag zurück, da die 2. Golf-Bundesliga der Damen aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr nicht stattfinden wird.

Die Kosten der einzelnen Neusser Vereine für eine Spielzeit variieren zwischen 10.000 und 180.000 Euro. Die Fördersumme errechnet sich auf der Grundlage der Ligazugehörigkeit (1. oder 2. Liga) und den Angaben der Vereine zu den Ausgaben und Einnahmen der letzten beiden Spielzeiten sowie den Budgetplanungen für die anstehende Saison. Die Förderung möglich macht eine neue Sportförderrichtlinie, nach der Mannschaften der höchsten und der zweithöchsten Wettkampfliga auf Antrag Zuwendungen gewährt werden können. Die Regelung findet jedoch nur bei Mannschaften der Männer- und Frauen-Hauptklasse sowie bei Vorhandensein von mindestens vier Wettkampf-Ligen in der betreffenden Sportart Anwendung.