Einreichungsfrist bis 30. Juni verlängert Schützensong-Contest geht weiter
Neuss · Die Einreichungsfrist für Bewerbungen zum Neusser Schützensong-Contest wird bis zum 30. Juni verlängert. Dies beschloss jetzt die Jury, bestehend aus dem Präsidenten des Neusser Bürger-Schützen-Vereins, Martin Flecken, dem Major der Neusser Schützenlust, André Uhr und dem Leiter der Further Musikschule, Peter Damaschke.
„Wir verlängern die Einreichungsfrist, um möglichst vielen Schützen- und Spielmannszügen ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, ein Lied und ein dazugehöriges Musikvideo aufzunehmen und einzureichen. Die Perspektive, in 2022 wieder ein richtiges Schützenfest feiern zu können, sollte sich positiv auf die Bewerberzahlen auswirken“, so Martin Flecken. André Uhr sagt: „Es gibt so viele tolle Schützenzüge und Musikvereine, die teilweise schon auf eine jahrzehntelange Geschichte zurückblicken. Es dürfte genügend inhaltliches „Futter“ für einen Song vorhanden sein“. Peter Damaschke ergänzt: „Ein gutes Musikstück schreibt sich zwar nicht ‚mal eben so‘. Es braucht ein Thema, einen Text und eine Melodie und vor allem Kreativität. Aber davon ist in den Reihen der Schützenzüge definitiv genug vorhanden“.
Schützen-, Spielmannszüge oder Musikvereine, die an einer Teilnahme interessiert sind, sollten ihren Song und ein Musikvideo bis zum 30. Juni per E-Mail einsenden an neusser-schuetzensong-contest@gmx.de. Die Gewinner werden beim nächsten Neusser Bürger-Schützenfest ausgezeichnet und dürfen ihren Song auf einer Bühne „live“ vortragen. -skR