Bärlauchsammler in Neuss un Kaarst zur Mäßigung aufgerufen Die Natur ist kein Selbstbedienungsladen
Neuss / Kaarst · Kochen mit Zutaten aus der Region wird immer beliebter. Noch spannender ist es, wenn die Zutaten aus der unmittelbaren Umgebung stammen. Doch auch hier kann man es übertreiben... Private Bärlauch-Sammler werden zunehmend zu einem Problem.
Das beliebte Wildkraut mit seinem intensiven Knoblaucharoma erfreut sich großer Beliebtheit in der Küche und wird gerne in der freien Natur gesammelt.
Doch das Amt für Umweltschutz des Rhein-Kreises Neuss mahnt zur Vorsicht und weist darauf hin, dass die Bärlauch-Ernte nicht unbegrenzt gestattet ist. Besonders in Naturschutzgebieten wie „Im Meerer Busch“ und an Flächennaturdenkmalen ist das Sammeln zum Beispiel gänzlich untersagt.
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bärlauch-Liebhaber das Kraut nur in geringen Mengen und für den persönlichen Bedarf entnehmen. Wer größere Mengen für den Eigenbedarf sammeln möchte, sollte sich im Vorfeld die Erlaubnis des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde einholen. Für gewerbliche Nutzung ist sogar eine Genehmigung zwingend erforderlich.
Kreisumweltdezernent Gregor Küpper appelliert an die Verantwortung der Sammler und betont die Wichtigkeit des Naturschutzes beim Ernten von Bärlauch. „Es ist von großer Bedeutung, den Schutz der Natur zu achten und die Bärlauch-Vorkommen nicht in ihrem Bestand zu gefährden“, so Küpper. Er empfiehlt, beim Sammeln nur ein Blatt pro Pflanze zu ernten – und das idealerweise unten am Stiel. Zusätzlich betont Küpper die Möglichkeit der Kultivierung von Bärlauch im eigenen Garten.
Die schmackhaften Pflanzen sind im Handel erhältlich und gedeihen besonders gut in schattigen, nicht zu bodensauren Gartenlagen. Neben dem kulinarischen Genuss stellen sie somit auch eine optische Zierde dar. Der bewusste Umgang mit Bärlauch trägt nicht nur zum persönlichen Genuss bei, sondern auch zum Erhalt der Natur und ihrer Vielfalt.