Damit die Feuerwehr im Notfall möglichst schnell am Einsatzort ist CDU will reservierte Parkplätze für freiwillige Feuerwehrleute einrichten lassen

Neuss · Wenn der Piepser sich meldet, muss es möglichst schnell gehen: Damit dies gewährleistet wird, will die CDU wohnungsnahe Parkplätze für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einrichten lassen.

Wenn die Feuerwehr zum Einsatz gerufen wird, muss es schnell gehen; da ist der weite Weg zum eigenen Auto nicht gerade förderlich.

Foto: pixabay

Für die Neusser Stadtverwaltung wegen rechtlicher Bedenken nicht möglich, im hessischen Raumheim hingegen gibt es das Angebot für Florianer bereits.

„Es darf nicht sein, dass Feuerwehrleute nach der Alarmierung noch lange Wege von der Wohnung zum Auto zurücklegen müssen oder nach einem nächtlichen Einsatz lange einen Parkplatz bei der Heimkehr suchen. Daher schlagen wir vor, den freiwilligen Feuerwehrleuten in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung einen ausschließlich für sie reservierten Parkplatz einzurichten“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Sven Schümann. Das soll für alle aktiven Feuerwehrleute gelten, die keinen eigenen Garagen- oder Stellplatz haben. „So wird nicht nur die Zeit bis zum Ausrücken beschleunigt. Wir drücken damit auch unseren großen Respekt und Dankbarkeit für unsere freiwilligen Feuerwehrmänner und -frauen aus. Sie sind bereit, zum Schutz ihrer Mitmenschen bei Einsätzen große Risiken einzugehen und Belastungen auf sich zu nehmen“, ergänzt der CDU-Parteivorsitzende Prof. Dr. Jan-Philipp Büchler.

Doch die Stadtverwaltung sieht hier unüberwindbare gesetzliche Hürden: Der einzige Personenkreis, dem laut Straßenverkehrsordnung derartiges zustehe, seien Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, erklärt der städtische Pressereferent Marc Bohn, „und dies auch nur, wenn sie selbst fahren können und über keine private Parkmöglichkeit verfügen“. Die Rechtsprechung billige den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr auf ihrem Weg zur Einsatzstelle mit ihrem Privatfahrzeug auch nur im besonderen Ausnahmefall kleinere Sonderrechte, wie beispielsweise eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung, zu. Bohn: „Von daher gibt es rechtlich leider keine Möglichkeit, diese Forderung umzusetzen.“

Im 17.000-Einwohner-Städtchen Raunheim gab es auch rechtliche Bedenken, aber nach der „Geht nicht gibts nicht“-Methode hatte die Stadtverwaltung mit Unterstützung der Politik 15 wohnungsnahe Parkplätze für ihre ehrenamtlichen Florianer zur Verfügung gestellt. Dies sorgte für bundesweite Anfragen im Raunheimer Rathaus – aber auch für eine Prüfung durch das Regierungspräsidium, ob das Parkplatz-Projekt StVO-konform ist. „Diese Prüfung läuft zurzeit“, weiß Tobias Loy, Stadtverwaltung Raunheim.

Sollte das Projekt gekippt werden, werde überlegt, die Parkplätze nach Möglichkeit auf städtischem Grund einzurichten, so Loy.

Rolf Retzlaff