Bei Hitzefrei für die „höchsten Jobs im Rhein-Kreis Neuss“ Sonne brennt kein Loch in Dachdecker-Lohntüten

Neuss / Kaarst · Hitzefrei für die „höchsten Jobs“ im Rhein-Kreis Neuss: Dachdecker arbeiten ziemlich weit oben – und oft auch in ziemlich praller Sonne. „Die rund 500 Dachdecker im Rhein-Kreis Neuss machen da gerade einiges mit. Aber bei allem Sonnenschutz – vom ständigen Eincremen übers Abdecken der Haut bis zum intensiven Wassertrinken: Wenn die Sonne so richtig vom Himmel knallt, dann müssen auch die Profis runter vom Dach.

Sie arbeiten ganz oben – und oft in praller Sonne: Dachdecker machen zwar „hohe Jobs“, aber bei hohen Temperaturen brauchen sie auch einmal Hitzefrei. Damit die Dachdecker trotzdem mit ihrem Lohn klarkommen, gibt es ein Ausfallgeld – einen „Extremwetter-Ersatzlohn“, sagt die IG BAU.

Sie arbeiten ganz oben – und oft in praller Sonne: Dachdecker machen zwar „hohe Jobs“, aber bei hohen Temperaturen brauchen sie auch einmal Hitzefrei. Damit die Dachdecker trotzdem mit ihrem Lohn klarkommen, gibt es ein Ausfallgeld – einen „Extremwetter-Ersatzlohn“, sagt die IG BAU.

Foto: IG BAU/Tobias Seifert

Deshalb gibt es auch so etwas wie ‚Hitzefrei fürs Dach‘, wenn die Arbeit in der Gluthitze zu viel wird. Denn die Gesundheit geht vor“, sagt Tino Brüning von der Dachdecker-Gewerkschaft IG BAU Düsseldorf.
Wichtig dabei: „Wenn Dachdecker Pfannen, Hammer und Zollstock an die Seite legen, dann reißt die ‚Sonnen-Zwangspause‘ trotzdem kein großes Loch ins Portemonnaie“, so der Vorsitzende der IG BAU Düsseldorf. Die Beschäftigten bekämen dann nämlich ein sogenanntes „Ausfallgeld“ – eine Art „Extremwetter-Ersatzlohn“. Das seien immerhin Dreiviertel des sonst gezahlten Stundenlohns. IG BAU und Arbeitgeber hätten damit die Jobs im Dachdeckerhandwerk am Tariftisch „wetterfest gemacht“.
„So ein ‚Wetter-Puffer für die Lohntüte‘ ist für Dachdecker als ‚Open-Air-Jobber‘ wichtig. Das Ausfallgeld gibt es immer dann, wenn das Wetter vom April bis zum November extrem wird: bei starker Sommerhitze genauso wie bei wütendem Sturm oder Starkregen“, sagt Tino Brüning. Für einen Dachdecker würden in den acht Monaten vom Frühjahr bis zum Herbst sogar bis zu 53 ausgefallene Arbeitsstunden „auf dem Lohnkonto aufgefangen“. Die Auszahlung des Geldes erfolge über die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (Soka-Dach). Mehr Infos und einen „Ausfallgeld-Rechner“ gibt es online:
www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld