Neuss/Kaarst. Wer noch seine Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sollte dies ebenfalls tun, sich aber auch damit beeilen, damit die Unterlagen, die vom Wahlamt verschickt werden, noch rechtzeitig zu Hause eintreffen. Eine Beantragung ist noch möglich bis Freitag, 13. Mai, um 18 Uhr. In Ausnahmenfällen, wie beispielsweise einer plötzlichen Erkrankung, die den Weg in das Wahlbüro nicht möglich macht, kann der Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag beantragt werden.
Wenn es unter Einberechnung der Postlaufzeit zu knapp wird, kann man seinen Umschlag mit den Briefwahlunterlagen auch in den Hausbriefkasten des jeweils zuständigen Rathauses einwerfen oder im Wahlamt abgeben. Dabei muss auf die Hinweise auf dem Briefumschlag geachtet werden, wo genau die Abgabe erfolgen kann.
Welchen Weg man auch wählt: Der Wahlbrief muss zwingend am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen, da dann die Wahl endet. -skB