Kundenbindung Unternehmen aus Kaarst und Neuss setzen auf Newsletter-Marketing
Immer mehr Betriebe in Kaarst und Neuss setzen elektronische Newsletter ein, um Kunden zu informieren, Angebote zu platzieren, eine hohe Kundenbindung zu generieren oder sogar eine persönliche Ansprache (beispielsweise einen Geburtstagsgruß) zu versenden. Möchte man einen Newsletter versenden, so müssen die Unternehmen aber einige grundlegende Details beachten, damit der Versand ein Erfolg wird und die Mail nicht ungelesen in Spamfiltern oder virtuellen Papierkörben landet.
Betrachtet man den Bereich der elektronischen Newsletter, so haben diese auch nach 45 Jahren nichts an ihrer Effektivität eingebüßt und werden neben Facebook @ Co. noch immer gerne als Marketinginstrument genutzt und abonniert. Unternehmen aus Kaarst und Neuss nutzen das erfolgreiche Newsletter-Marketing, um eine gezielte Kundenansprache durchführen zu können und somit den Kunden langfristig zu binden. Viele Empfänger empfinden einen Newsletter-Eingang nicht als störend, sondern oft werden die Informationen genau studiert, da in ihnen in vielen Fällen ein echter Mehrwert vorhanden ist.
Was müssen Unternehmen bei dem Versenden eines Newsletters beachten?
Die meisten Unternehmen in der Umgebung werden Outlook als Mailprogramm nutzen. Für die Versendung eines Newsletters ist Outlook aber nicht geeignet, da viele Mails von einem Spam-Filter aufgefangen werden. Auch ein passendes Template lässt sich mit Outlook nur schwer integrieren. Aus diesem Grund sollte man auf einen E-Mail-Service-Provider zurückgreifen, der sich auf den Bereich der E-Mail-Newsletter spezialisiert hat. Wichtig ist, dass der Anbieter den europäischen Datenschutz beachtet und somit im besten Fall einen Serverpark in Deutschland vorweisen kann. Ein seriöser E-Mail-Service-Provider wird Unternehmen weitere Tipps geben, um eine Marketingampagne nachhaltig und erfolgreich zu gestalten.
Der Datenschutz
Heutzutage kann man nicht einfach an alle Unternehmenskontakte einen Newsletter versenden. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde der Bereich der Versendung von Newslettern stark reglementiert und somit muss ein Unternehmen erst die passenden Voraussetzungen schaffen, um ein erfolgreiches E-Mail-Marketing durchzuführen. Unternehmen in Kaarst und Neuss müssen darauf achten, dass der Empfänger eines Newsletters dem Erhalt der Informationen ausdrücklich zugestimmt hat. Natürlich ist es möglich, alle Kontakte postalisch anzuschreiben und eine Erlaubnis schriftlich einzufordern, aber es gibt einen einfacheren Weg, der sich in der heutigen Zeit etabliert hat. Viele Betriebe nutzen das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren, welches für den Versender eine gewünschte Rechtssicherheit anbietet. Das Unternehmen bietet eine elektronische Newsletter-Anmeldung an (beispielsweise im Shop oder auf der Homepage) und der Kunde erhält nach der Bestellung einen Bestätigungslink. Durch den Klick auf den Link wird die Anmeldung abgeschlossen. Private Nutzer werden dieses Vorgehen bestimmt bei der persönlichen Nutzung des Internets kennengelernt haben.
Die Beziehung zu Kunden
Kein Kunde möchte einen Newsletter empfangen, in dem er nicht persönlich abgeholt wird. Aus diesem Grund sollte die Ansprache immer den Namen des Empfängers beinhalten. Im Absender ist grundsätzlich der Firmenname zu nutzten, damit der Kunde gleich den Absender identifizieren kann. Auch sollte in dem Newsletter ein persönlicher Kontakt des Unternehmens genannt werden. In dieser Kombination kann Vertrauen aufgebaut werden und eine wichtige Kommunikationsbasis wird geschaffen.
Die Inhalte
Newsletter sind wichtig, um bei einem Kunden in Erinnerung zu bleiben, aber kein Kunde möchte elektronische Post bekommen, die keinen Mehrwert liefert. Die Zielsetzung ist klar: Erhält ein Kunde einen Newsletter von einem Unternehmen aus Kaarst oder Neuss, so muss schon vor dem Öffnen des Newsletters klar sein, dass das Unternehmen interessante Informationen versendet und das Studieren des Newsletters einen klaren Vorteil bieten kann.