Ausländeramt des Rhein-Kreises Neuss Hilfe für Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien

Neuss/Kaarst · Die Hilfsbereitschaft für die Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien ist im Rhein-Kreis Neuss groß. Das Ausländeramt des Kreises bietet nun zusätzliche Unterstützung an. In Deutschland lebende Angehörige können Menschen, die in den betroffenen Regionen leben, für 90 Tage nach Deutschland holen.

Martin Stiller ist Kreisordnungsdezernent.

Foto: Rhein-Kreis Neuss/Andreas Baum

„Voraussetzung hierfür ist ein Visum der deutschen Botschaft, dafür muss bei der örtlichen Ausländerbehörde eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgegeben werden“, erklärt Kreisordnungsdezernent Martin Stiller. „Der Rhein-Kreis Neuss leistet hierbei Hilfe und setzt einen zusätzlichen Mitarbeiter ein, um die entsprechenden Termine kurzfristig möglich zu machen.“

Die sogenannte Verpflichtungserklärung hält fest, dass der Einladende die Kosten für den Aufenthalt der eingeladenen Person trägt. Dies schließt zum Beispiel den Lebensunterhalt, die medizinische Versorgung sowie die Unterbringung ein. Um die Verpflichtungserklärung abzugeben, muss ein Termin bei der Ausländerbehörde vereinbart werden.

Menschen, die in Jüchen, Grevenbroich, Rommerskirchen, Kaarst, Meerbusch oder Korschenbroich wohnen, können einen solchen Termin per E-Mail an auslaenderbehoerde@rhein-kreis-neuss.de beantragen. Die Mail sollte im Betreff mit „Erdbebenopfer Türkei“ beziehungsweise „Erdbebenopfer Syrien“ versehen sein und den Namen der Person, die die Verpflichtungserklärung abgibt, enthalten. Das Ausländeramt des Rhein-Kreises Neuss meldet sich dann auf die Mail und teilt den kurzfristig möglichen Termin mit. In der Antwort des Ausländeramtes wird auch mitgeteilt, welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss unter https://www.rhein-kreis-neuss.de/besuchsaufenthalte sowie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de im Bereich Außen- und Europapolitik unter „Krisenprävention, Stabilisierung und humanitäre Hilfe“.

(-skB)