Coronaschutz für Kinder Impfzentrum startet mit Impfung der Fünf- bis Elfjährigen

Neuss/Kaarst · Am Freitag, 17. Dezember, fällt in den Impfstellen der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen der Startschuss für die Impfung von Fünf- bis Elfjährigen. Auch im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am Hammfelddamm 2 in Neuss wird dann der Kinder-Impfstoff des Herstellers BioNTech/Pfizer verimpft.

Am kommenden Freitag startet das Impfzentrum nach vorheriger Terminvergabe mit der Corona-Schutzimpfung für Kinder.

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Anders als für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren muss im Vorfeld ein Termin vereinbart werden, um Wartezeiten zu vermeiden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist ab sofort übe die Kreis-Website unter dem Link imp.gotzg.de möglich.

Vor Ort stehen Kinderärzte für ein Vorgespräch zur Verfügung. Das zu impfende Kind muss durch einen Erziehungsberechtigten begleitet werden. Mitgebracht werden muss der Kinderausweis oder eine gültige Krankenkassenkarte des zu impfenden Kindes sowie die Einwilligung beider Erziehungsberechtigter zur Kinderimpfung.

Diese Einwilligung ist als vorgefertigtes Formular auch unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum zu finden. „Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt mit diesem zusätzlichen Impfangebot die niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzte“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Ich freue mich sehr, dass es mit dem Kinderimpfstoff und der Empfehlung der STIKO nun möglich ist, auch die bisher gänzlich ungeschützte Gruppe der Fünf- bis Elfjährigen zu impfen und so die für die Corona-Bekämpfung entscheidenden Impfungen auszuweiten.“

Zunächst wird die Impfung vorerkrankter Kinder empfohlen (siehe Infokasten). Darüber hinaus wird eine Impfung von Kindern dieser Altersgruppen empfohlen, wenn sich in ihrem Umfeld Angehörige beziehungsweise Kontaktpersonen mit einem hohen Risiko für schwere COVID-19-Verläufe befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen trotz Impfung von einem schweren Krankheitsverlauf auszugehen ist.

Ausdrücklich weist die STIKO darauf hin, dass auch Kinder ohne Vorerkrankung auf individuellen Wunsch der Kinder und Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung geimpft werden können. Dem Wunsch von Kindern und Eltern ist daher auch im Rahmen der von den Kreisen und kreisfreien Städten realisierten Impfangebote Rechnung zu tragen.

Da der Impfstoff durch die EMA ohne Einschränkung für Kinder von fünf bis elf Jahren zugelassen ist, bestehen bei der Impfung von Kindern ohne Vorerkrankung nach ärztlicher Aufklärung keine gesonderten haftungsrechtlichen Risiken.

Im Impfzentrum des Kreises werden neben den Kinderimpfungen auch weiter Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für Erwachsene und Impfungen für über Elfjährige angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist für diesen Personenkreis nicht erforderlich. Die Öffnungszeiten sind täglich von 8 bis 20 Uhr.