„Überflutungen und Schäden an Gebäuden und Mobiliar lassen sich jedoch mit geeigneten Vorrichtungen verhindern“, so Johannes Steinhauer, Betriebsleiter der ISN. Die InfraStruktur Neuss empfiehlt allen Grundstückseigentümern in regelmäßigen Abständen ihre Rückstausicherung in der Hausentwässerung durch ein Fachunternehmen überprüfen zu lassen. Auch sollten tieferliegende Gebäudebereiche mit Lichtschächten, Kellerfenstern oder Treppenabgänge auf das Risiko eines Wassereintritts in das Gebäude hin untersucht werden.
Jeder Hauseigentümer muss sich selbst gegen die möglichen Auswirkungen des sogenannten „Rückstaus aus dem Kanalnetz“ schützen. Sämtliche unterhalb der Straßenoberkante liegende Kanaleinläufe sind durch dicht schließende Absperrvorrichtungen zu sichern, die nur bei Bedarf geöffnet werden dürfen. In der Entwässerungssatzung der ISN kann nachgelesen werden, ob und wie Kanaleinläufe abgesichert werden müssen.
Für eine einwandfreie Funktion der Rückstausicherungen sind die Anlagen regelmäßig zu kontrollieren und dabei gleichzeitig zu reinigen.
Bei weiteren Fragen erteilen die Mitarbeiter der ISN, Bereich Entwässerung, unter der Rufnummer 02131/ 90 87 55 telefonisch Auskunft. –skB