Das Bundesverfassungsgericht spricht in einem Urteil aus dem Jahr 1980 von einem auswahlfähigen Angebot an Ausbildungsplätzen von 112,5 Ausbildungsplätzen auf 100 Bewerber. Dieses Urteil ist seinem Sinn nach als Verpflichtung für die Wirtschaft gemeint.
Insgesamt bilden nur rund 20 Prozent aller Betriebe im Rhein-Kreis Neuss aus. Für den DGB ist dies eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Ausbildungsbetriebe. Viele Betriebe scheuen die Mühen, die eine Ausbildung junger Menschen mit sich bringt und stellen lieber bereits fertig geschultes Personal ein.
„Unternehmen, die über den Fachkräftemangel jammern, müssen jetzt selbst ausbilden oder Ausbildungsverbünde mit anderen Betrieben eingehen‘‘, so Udo Fischer, Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Neuss.