Neue Parkregeln in der Innenstadt: Weshalb die CDU Reformen fordert und was die Stadt dazu sagt
Neuss · „Der Ärger ist groß!“, sagt Elisabeth Heyers, CDU-Stadtverordnete für die Stadtmitte. Seit Einführung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts würden sich die Bürgerbeschwerden häufen. Und so üben die Christdemokraten Kritik, bemängeln unter anderem die mangelnde Beschilderung.
Hinweisschilder gebe es nur an den Einfahrten in die Innenstadt, an einigen Standorten seien sie kaum erkennbar. „Rein rechtlich gesehen mag das ausreichend sein, aber bürgerfreundlich ist es nicht“, sagt der CDU-Stadtverordnete Thomas Kaumanns. Zudem würden viele Anwohner über eine verschärfte Praxis bei der Ahndung von Parkverstößen klagen. Hier fordert die CDU mehr Augenmaß, vor allem im Umfeld von Kirchen zu Gottesdienstzeiten. „Auf dem Münsterplatz war das Parken jahrelang möglich, jetzt aber nicht mehr. Gerade mit Blick auf das Alter und die eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten einiger Gottesdienstbesucher sollte das Parken während des Gottesdienstes am Münster wieder möglich sein“, so Kaumanns.
Auch in der Handwerkerschaft regt sich laut CDU der Unmut über die neue Parksituation. „Die Beschwerden von Handwerkern sind eindeutig. Seit Einführung der neuen Parkregeln finden sie deutlich schlechter Parkplätze in der Innenstadt. Da Handwerker oft schweres Material und Werkzeuge während des Arbeitstags hin und her transportieren müssen, ist der Unmut groß“, weiß der CDU-Stadtverordnete Thomas Nickel. „Besonders stoßen die neuen Lieferzonen auf Unverständnis. Dort gilt ein absolutes Halteverbot. Auch Handwerker mit einem Handwerkerparkausweis dürfen sie nicht mehr nutzen, denn sie dürfen nur im eingeschränkten Halteverbot parken“, zeigt die planungspolitische Sprecherin der CDU, Natalie Goldkamp, auf. Die Lösung liegt für die CDU auf der Hand: „In einem ersten Schritt müssen die neuen Lieferzonen für Handwerker geöffnet werden“, so der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Axel Stucke Auch das Halten solle erlaubt sein, um zum Beispiel Gehbehinderten den Ausstieg aus dem Auto zu ermöglichen.
„Das seinerzeitige Parkraumbewirtschaftungskonzept stammt aus dem Jahr 1993 und ist über die Jahre mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen ,gewachsen’“, erklärt Stadtpressesprecher Marc Bohn. Mit der konzeptionellen Neuordnung des Parkens werde auch das Ziel verfolgt, die Regelungen so einfach und nachvollziehbar wie möglich zu gestalten („Einer für alle“). Das bedeute, dass die Parkplätze der Innenstadt von Bewohnern und Besuchern gemeinsam genutzt werden könnten. Damit gebe es mit Ausnahme von speziellen Ladezonen sowie Hol- und Bringzonen nur noch eine einheitliche Beschilderung, die an allen Zufahrten zur Innenstadt installiert wurde. „Insgesamt wurden mehrere hundert Schilder entfernt“, weiß Bohn.
Dem Verkehrszeichen „Ladezone“ komme keine eigene verkehrsrechtliche Bedeutung zu. Die Verwaltung habe sich bei der Neuordnung daher entschieden, die Zonen als „absolutes Haltverbot“ mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ auszuschildern. Die Zahl der so beschilderten Parkplätze wurde von 250 auf 170 reduziert und von 38 auf 48 Standorte ausgedehnt. Damit soll eine gleichmäßige Verteilung in regelmäßigen Abständen in allen innerstädtischen Straßen erreicht werden. Der Zeitraum wurde auf werktags von 6 bis 20 Uhr ausgedehnt. Nach Ende der zeitlichen Beschränkung kann dort von jedem Verkehrsteilnehmer geparkt werden. „Es handelt sich übrigens gerade einmal um 6,5 Prozent des bestehenden Parkraums. Also um 170 von rund 2.600 Parkplätzen“, rechnet Bohn vor. Im Übrigen müsse für ein Liefern und Laden mit dem privaten Pkw auch auf den Parkscheinplätzen kein Ticket gezogen werden.
„Da das jetzt bestehende Parkraumbewirtschaftungskonzept noch ganz neu ist, wird es selbstverständlich auch von uns einer kritischen Prüfung unterzogen“, macht Bohn deutlich, dass die Stadt weiter an dem Konzept feilen wird.