Außerordentliche Verammlung der Neusser Schützen: Werden Frauen im nächsten Jahr bei der Zog-Zog-Frage mitmischen? Was die Satzungskommission in der NBSV-Satzung ändern will

Neuss · Bisher haben auf der traditionellen Zog-Zog-Versammlung alljährlich die Bürger und Bürgersöhne entschieden, ob wieder Schützenfest gefeiert wird. In Zukunft sind auch die Bürgerinnen und Bürgertöchter gefragt – sollte die Satzungsänderung bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Neusser Bürger-Schützen-Vereins (NBSV) am Sonntag, 16. Juni, 16 Uhr, in der Stadthalle an der Selikumer Straße 25 verabschiedet werden. Welche Neuregelungen auf der Tagesordnung stehen, erläutern NBSV-Präsident Martin Flecken und Thomas Nickel, NBSV-Ehrenpräsident und Vorsitzender der Satzungskommission, die seit vergangenem Jahr achtmal tagte, um an der Satzungsänderung zu feilen.

Sie hoffen auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Satzungsänderung (v.l.): NBSV-Präsident Martin Flecken und Thomas Nickel, Ehrenpräsident des NBSV und Vorsitzender der Satzungskommission.

Foto: Kurier Verlag/Rolf Retzlaff

„Die Grundsatzung aus den 1950er Jahren ist unsere DNA; sie hat uns all die Jahre geholfen, etwas zu erhalten, das etwas aus der Zeit gefallen ist“, macht Nickel deutlich. Doch auch Traditionen müssen manchmal mit der Zeit gehen. Die wohl meist und am heißesten diskutierte Frage ist die nach der Rolle der Frau im Schützenwesen. Künftig sollen alle Bürger, egal welchen Geschlechts, Mitglied im NBSV werden können; sie besitzen das aktive Wahlrecht. „Sie wählen den Präsidenten, das Komitee, entscheiden zum Beispiel über den Jahresbeitrag, die Entlastung des Komitees und verschiedene Anträge“, so Nickel. Doch das Marschieren bleibt den Männern vorbehalten. Hier wurde der Begriff des ausschließlich männlichen „Regimentsschützen“ geschaffen – nur der darf an den Umzügen und Paraden teilnehmen. Auch die Mitglieder des Komitees müssen sich aus den Reihen der Regimentsschützen rekrutieren, ebenso wie der potenzielle Schützenkönig. Mitmarschieren dürfen junge Männer bereits ab 16 Jahren.

Apropos Alter: Mitglied beim NBSV darf man bereits ab null Jahren werden. Die Mitgliedschaft soll künftig fortdauern und nicht wie bisher jedes Jahr erneuert werden müssen. „Egal ob man beim Schützenfest mitmacht oder nicht oder sich im Ausland aufhält“, erklärt Nickel, „aber nur Mitglieder dürfen auch beim Schützenfest mitmachen“. Die Regiments- oder Schießkarte soll es im Schützenbüro geben. „Die Möglichkeit, die Karten zu sammeln, soll erhalten bleiben“, weiß Martin Flecken. Auch die Option, als Gastmarschierer dabei zu sein, soll es weiter geben. „Bis Schützenfest-Samstag kann man sich online anmelden und ist dann für ein Jahr Mitglied“, so Flecken. Und Nickel ergänzt: „Wir wollen keine Hindernisse ausbauen; jeder soll mitmachen können.“

Jetzt hoffen Nickel und Flecken, am morgigen Sonntag die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für die Satzungsänderung zu holen. „Es ist ein historischer Schritt, den Verein zu öffnen, ohne die DNA unseres Vereins infrage zu stellen. Wir haben einen Kompromiss erarbeitet, der für alle akzeptabel sein sollte.“ Danach müsse man sehen, was die Zukunft bringe, wie sich die Gesellschaft ändere. Und Flecken meint: „Ich hoffe, dass sich die extremen Pole auf die Mitte einigen können!“

Wer die Änderungssatzung einsehen möchte, findet sie unter schuetzenfest-neuss.com.