Kurios: Im Lärmaktionsplan gibt es keinen Fluglärm
Kaarst · Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Kaarst, der am heutigen Mittwoch im Planungsausschuss der Stadt beraten wird, ist nach Ansicht des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ ungenügend, weil er den Fluglärm vernachlässige.
„Der Flugverkehr ist neben dem Straßenverkehr für viele Menschen in Kaarst die größte Quelle der Lärmbelästigung. Diesem Stellenwert wird der vorgelegte Lärmaktionsplan nicht gerecht. Er muss deshalb unbedingt nachgebessert werden“, fordert der Vorsitzende des Vereins, Werner Kindsmül-ler. Die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Kaarst seien zwar aufgrund der Vorgaben im Fluglärmgesetz gering, wonach sich die zulässige Lärmbelastung nach dem Dauerschallpegel und nicht nach den Spitzenwerten richte. Dies führe zu der absurden Konsequenz, dass es in Kaarst legal keinen Fluglärm gebe, der für eine Lärmschutzaktionsplanung zu berücksichtigen wäre. „Der Fluglärm ist wegdefiniert, aber deshalb nicht weniger spürbar für die Menschen“, so Kindsmüller.
Diese Beschränkung könne aber nicht zufriedenstellen. Auch wenn die Stadt Kaarst nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten besitze, so Kindsmüller, „sollte die Stadt im Aktionsplan zumindest diesen Irrsinn problematisieren. Ich würde auch erwarten, dass die Stadt auf die Notwendigkeit hinweist, im Rahmen des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens auf eine Einschränkung der Flugverkehre in den besonders sensiblen Abend- und Nachtstunden zur Verminderung der Lärmbelastung der Bürger zu drängen.“
Im Übrigen wäre es aufschlussreich darzustellen, wie groß der Anteil der betroffenen Bürger in Kaarst ist, die von Fluglärm (mehr als 55 dB(A)) betroffen seien. Die Anlage des Aktionsplans weise diese Werte nur für den Straßen- und Schienenverkehr aus.