Krankenhausaufsicht im Rhein-Kreis Neuss Hier wird die Qualität in Krankenhäusern sichergestellt
Rhein-Kreis Neuss · Das Kreisgesundheitsamt hat in diesem Jahr ein Team für die Krankenhausaufsicht zusammengestellt und bietet damit eine zentrale Anlaufstelle, um Beschwerden von Bürgern entgegen zu nehmen. In der Kreisverwaltung sind jetzt Maike Render, Michael Ende und Kathrin Lünnemann die Ansprechpersonen, wenn es um Beschwerden von Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen zu Krankenhäusern im Kreis geht.
„Unsere Krankenhausaufsicht nimmt Beschwerden von Betroffenen entgegen und geht allen Hinweisen nach. Mit diesem Service wollen wir zusammen mit den Krankenhäusern und Privatkliniken die Qualität vor Ort sicherstellen“, erläutert Nadine Broisch, Leiterin der Abteilung Gesundheitsmanagement und Aufsichtswesen im Kreisgesundheitsamt. „Wenn es irgendwo Missstände gibt, suchen wir zusammen mit den Einrichtungen nach Lösungen und unterstützen sie dabei, die Abläufe dauerhaft zu optimieren.“ Sie betont, dass der Rhein-Kreis Neuss alle Beschwerden ernst nehme und jeden Einzelfall untersuche, um die Qualität der Patientenversorgung bestmöglich zu sichern. „Für uns ist wichtig, dass wir keineswegs gegen die Krankenhäuser arbeiten, sondern immer nach einem Weg für ein Miteinander suchen und dadurch für eine hohe Patientenzufriedenheit sorgen“, sagt Nadine Broisch.
Mangelnde Hygiene, defekte Ausstattung, organisatorische Probleme oder sonstige Unannehmlichkeiten – dies sind Dinge, die im Rahmen einer Krankenhausbehandlung auftreten können. Im Laufe dieses Jahres sind bereits einige Beschwerden bei der vor kurzem neu eingerichteten Krankenhausaufsicht eingegangen.
Die Anliegen sind vielfältig. Sie reichen von hilfesuchenden Patienten, die nach vielen Versuchen keinen Termin in einem Krankenhaus bekommen haben und sich am Telefon nicht ernst genommen fühlten, bis hin zu Menschen, die zu lange auf Ihre Entlassung warten mussten. Auch Beschwerden über eine Vernachlässigung durch das Pflegepersonal gibt es – sei es durch zu seltenes Waschen des Patienten oder durch unzureichende Hilfe beim Einnehmen der Mahlzeiten.
Maike Render schildert, wie sie und ihre Kollegen vorgehen: „Wenn eine Beschwerde eingeht, überprüfen wir die Aktenlage, holen Stellungnahmen ein und besuchen, wenn das notwendig ist, auch die Krankenhäuser.“ Zunächst wird eine Vollmacht der Person benötigt, die die Beschwerde eingereicht hat; im Anschluss daran nimmt das Team Kontakt zum betroffenen Krankenhaus auf.
Während Maike Render nach ihrem Bachelorabschluss in Gesundheits- und sozialem Management an der FOM Köln ab 2020 zunächst das Coronateam beim Rhein-Kreis Neuss und seit letztem Jahr die Abteilung Gesundheitsmanagement verstärkt, sind ihre Kollegin und ihr Kollege erfahrene Verwaltungskräfte. „Unsere Arbeit besteht darin sicherzustellen, dass die Krankenhäuser alle Vorgaben beachten, die sich aus den geltenden Vorschriften für sie ergeben“, sagen die drei. „Nicht zuständig sind wir allerdings für vermutete oder nachgewiesene Behandlungsfehler. In solch einem Fall sind die Ärztekammern die richtigen Ansprechpartner.“ Die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes ergibt sich aus dem Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW, §11).
Patienten oder deren Angehörige können sich mit Beschwerden oder Hinweisen per E-Mail direkt an das Gesundheitsamt werden: krankenhausaufsicht@rhein-kreis-neuss.de. Außerdem ist das Team der Krankenhausaufsicht unter Telefon 02181 / 6 01 54 80 zu erreichen.