Stadtrat verabschiedet aktualisierten Lärmaktionsplan Zu viel „Noise“ in Neuss?

Neuss · Wie viel Lärm müssen die Neusser Bürger aushalten? Wo ist’s in der Quirinusstadt am lautesten? Und was unternimmt die Stadt, um die Lärmbelastungen für die Bürger möglichst zu reduzieren? Diese und weitere Fragen werden im Lärmaktionsplan der Stadt Neuss beantwortet; die aktuelle Version wurde jetzt vom Stadtrat einstimmig beschlossen.

Zurzeit wird geprüft, ob die Einrichtung weiterer Tempo-30-Zonen – hier auf der Venloer Straße – für Lärmreduzierungen sorgen würden.

Foto: Kurier Verlag/Rolf Retzlaff

39.100 Neusser (tagsüber, nachts 22.000), die an einer Straße mit einer durchschnittlichen Verkehrsstärke von täglich 1.500 Fahrzeugen oder mehr wohnen, müssen einen Geräuschpegel von 55 bis 59 db/A aushalten – das ist gehobene Zimmerlautstärke (der Fernseher läuft, zusätzlich unterhalten sich drei Personen). 31.100 Bürger (tagsüber, nachts, 11.000) sind 60 bis 65 db/A ausgesetzt. Dies zeigt der Lärmaktionsplan 2024. Er enthält aktualisierte Lärmkarten, die für das gesamte Neusser Stadtgebiet zeigen, wie groß die Belastungen durch verschiedene Lärmquellen sind – durch Straßen- und Schienenverkehr, Fluglärm und große Industriebetriebe sowie durch Häfen.

Und was kann die Stadt unternehmen, um den Geräuschpegel zu senken? Die Maßnahmen reichen vom Einrichten von Tempo 30 auf verschiedenen Straßen (zum Beispiel Erftstraße zwischen Benno-Nußbaum-Platz und Platz am Niedertor, Adolf-Flecken-Straße, Zollstraße bis Kreuzung Oberstraße, Friedrichstraße, Normannenstraße und Norfer Kirchstraße) und dem Einbau von lärmminderndem Asphalt auf Straßen bis zur Sanierung von Kanaldeckeln (Niveauunterschied zwischen Kanaldeckel und Straßenbelag beheben), dem Einsatz von modernen Reinigungs- und Entsorgungsfahrzeugen und der Beseitigung von Straßenschäden. Diese Maßnahmen werden in sechs Kategorien eingeteilt: Verkehrsmittelwahl, verkehrsrechtliche Maßnahmen, Maßnahmen der Bauleitplanung und Baugenehmigung, Lärmreduzierung an der Quelle, bauliche Maßnahmen und sonstige Maßnahmen, die eine Lärmreduzierung herbeiführen können.

Im Vorfeld der Erstellung des Aktionsplans wurde um Anregungen aus der Bevölkerung gebeten. 75 Stellungnahmen mit 164 Vorschlägen wurden eingereicht. Einige Anregungen aus der Bürgerbeteiligung wurden in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Zum Beispiel werden Hol- und Bringverkehre an Schulen gezielt mit Blick auf die Lärmbelastung geprüft, auch wird ein Ratgeber zum allgemeinen Umgang mit Lärmbelästigungen erstellt.

Den vollständigen Lärmaktionsplan 2024 finden Sie online unter www.neuss.de/leben/umwelt-und-gruen/laermaktionsplan.