Rhein-Kreis Neuss unterstützt Solarstromgewinnung Steckerfertige Photovoltaikanlagen in Neuss und Kaarst werden gefördert
Neuss/Kaarst · Der Rhein-Kreis Neuss setzt das Ziel, den Einsatz erneuerbarer Energien im Kreisgebiet zu erhöhen, konsequent um. Dies trägt wesentlich dazu bei, Treibhausgasemissionen zu senken sowie den Klimaschutz aktiv zu stärken. Als zusätzlichen Beitrag in seinem Maßnahmenpaket startet der Kreis jetzt das vom Kreistag beschlossene Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen, die auch als Mini-Solaranlagen, Balkonkraftwerke oder Balkon-Solarmodule bezeichnet werden.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betont: „Mit unserem Förderprogramm machen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Energiewende. Damit unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger dabei, einen Beitrag zum Klimaschutz und dem Ausbau der regenerativen Energien zu leisten und die eigenen Energiekosten zu senken.“
Bei der Umsetzung und Entwicklung des Förderprogramms kooperiert der Kreis eng mit dem Technologiezentrum Glehn (TZG). Gefördert werden der Erwerb und die Installation von neuen, steckerfertigen Photovoltaikanlagen, die ab dem 20. November 2023 angeschafft und in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern im Kreisgebiet installiert werden. Hierunter fallen Solarmodule von bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters), die an einen Stromkreis angeschlossen werden.
Antragsberechtigt sind Personen, die Mieter oder Eigentümer einer Wohneinheit in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus im Rhein-Kreis Neuss sind. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro beziehungsweise 300 Euro bei Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins.
Eine Förderung kann online unter https://rkn.nrw/pr021 beantragt werden. Dort finden sich auch die genauen Förderbestimmungen und weitere Informationen zum Förderprogramm.